Die Gesundheitsbelehrung ist eine Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes.
Unsere Schüler der Klassen 9 und 11 legen im Januar ihr Berufs- bzw. Sozialpraktikum ab. So mancher hat sich für ein Praktikum entschieden, bei dem er in Kontakt mit Lebensmitteln kommt.
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen (= Verkaufen, Verteilen usw.) von Lebensmitteln nur Personen tätig sein, die eine Bescheinigung über die Belehrung durch das Gesundheitsamt vorlegen können.
Unsere Schüler haben sich also dieser Gesundheitsbelehrung unterzogen und haben nun alle das nötige Zertifikat erhalten.